Staatsanwaltschaft: Strafantrag gegen Lyoness-Gründer
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat nach jahrelangen Ermittlungen gegen Lyoness-Gründer Hubert Freidl nun einen Strafantrag beim Straflandesgericht Graz eingebracht. Herr Freidl soll bei einer prospektpflichtigen Veranlagung den Prospekt nicht zeitgerecht aufgelegt haben. Zudem beantragte sie die Verhängung einer Verbandsgeldbuße gegen die Lyoness Europe. Die WKStA teilte mit, dass Freidl als Direktor der Lyoness Europe AG prospektpflichtige Veranlagungen (Werbekampagnen und Option ‚Premium Ranking Europe‘) ohne zeitgerechte Veröffentlichung eines kontrollierten Prospekts öffentlich angeboten und dadurch gegen die Strafbestimmung Paragraf 15 Abs. 1 Kapitalmarktgesetz verstoßen haben soll. Im April 2016 war ein Verfahren unter anderem wegen des Verdachts des Pyramidenspiels und des schweren gewerbsmäßigen Betrugs gegen Freidl im Zusammenhang mit Lyoness (unter noch nicht geklärten Umständen) eingestellt worden. In Anbetracht der jüngst ergangenen zivilrechtlichen Urteile zu Lyoness, ist diese namentlich zu Herrn Oberstaatsanwalt passende „SCHÖNE-EINSTELLUNG“, mehrfach widerlegt und „ad absurdum“ geführt worden. Auch bei der Staatsanwaltschaft Köln dürfte es zeitnah spannend werden. Aus gegebenen Anlass jedoch, halte ich mich derzeit mit Kommentierungen hierzu zurück.
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