Rechtskräftiges Urteil des Berufungsgericht – Bedeutung

Das Gericht hat mit der rechtskräftigen Entscheidung im Verfahren (Az. 31 C 651/16z 11) sehr klar dargelegt, was sicherlich für die meisten der Geschädigten gilt: Sie haben als Konsumenten gehandelt und hatten nie die Chance, an die versprochenen Vorteile zu gelangen, ohne weitere Mitglieder anzuwerben.

Die inhaltliche Begründung des Gerichts führt zu einem umfassenderen Blick auf die Zusammenhänge. Es kommen hier nämlich mehrere entscheidende Aspekte zusammen, die in Zusammenhang gebracht und aufgezeigt gehören, um die vordergründig beworbene „Einkaufsgemeinschaft“ und das dahinterliegende „Schneeballsystem“ in Form des MLM-Systems deutlich zu machen.

Das vom Gericht als gesetzwidrig klassifizierte Geschäftsmodell, das ja u. a. die Anzahlung auf solche Gutscheinbestellungen sowie das notwendige weitere Anwerben von neuen Mitgliedern als Grundlage des Schneeballsystems wurde hervorgehoben.

Lyoness hat das Geschäftsmodell „Kundenkarte + Cashback“ vorgeschoben und so getan, als ginge es um „Shoppen“. Umsätze auf Cashback sind aber so gut wie nicht realisiert worden, sondern primär Umsätze über Gutscheine. Eigentlich für jeden Konsumenten ein völlig umständliches und aufwendiges Bezahlmittel, welches man sich kompliziert bei wenigen Lyoness-Verkaufsstellen abholen muss. Dagegen viel einfacher war das „virtuelle“  Verkaufen von Gutscheinen über ebensolche „Anzahlungen“ von 2000 EUR und den damit verbundenen Anspruch auf Gutscheine von 20.000-100.000 EUR und mehr, falls der Anzahler die Differenzsumme aufzahlt, entsprechend dafür einkauft, oder aber andere wirbt, die ebenfalls anzahlen.

Namhafte Handelsmarken sind durch Lyoness für sämtliche Anzahlungen und „Länder-, Businesspakete etc.“ missbraucht wurden, in dem ihr guter Name für den notwendigen Imagetransfer und die Glaubwürdigkeit gesorgt haben (denn auf reine „Lyoness-Gutscheine“ hätte sicherlich niemand vertraut bzw. darauf angezahlt). Diesen Handelsmarken dürfte bis heute nicht klar sein, dass in den „Bestellverträgen“ ihre Marken/Gutscheine aufgeführt und hinterlegt waren – und zwar auch im Ausland, wo mit diesen gar nicht bezahlen werden kann. Betroffene Händler werden nun von uns darauf aufmerksam gemacht werden, dass eben genau ihre Glaubwürdigkeit und ihr Image dafür unrechtmäßig missbraucht wurde, um sehr hohe Umsätze durch Anzahlungen zu generieren. Die sogenannten „Gutscheinpartner“ stünden somit also im direkten Zusammenhang mit den Milliarden, die Lyoness umgesetzt und Schaden produziert hat.

Wie sehen diese Firmen wohl die Situation, dass nun deren Gutscheinverkauf Bestandteil eines Schneeballsystems ist und tausende von Konsumenten auf Gutscheine von ihnen angezahlt haben? Können sich Unternehmen wie Otto, McDonalds, OMV etc. rechtlich davon freimachen, hier u. U. entscheidend zum Schaden an gutgläubigen Mitgliedern beigetragen zu haben, da tausendfach ihre Gutscheine in solchen Anzahlungen hinterlegt waren?

 

 

 

 

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