Lyoness – Cashback World / ohne gültige AGB auf dem Markt?

Die AGB von Lyoness aus der Vergangenheit wurden per Gericht als „null und nichtig“ erklärt, aber auch die aktuellen AGB wurden inzwischen ebenso als sittenwidrig eingestuft. Welche AGB den neuen Mitgliedern jetzt vorgelegt werden, ist wohl einfach zu beantworten. Die bereits abgeurteilten AGB werden „rotzfrech“ weiterverwendet, es zählen eben nur die Einnahmen über die Clouds, ungeachtet der sich nun anbahnenden nächsten Klagewelle mit den zur Zahlung fälligen Clouds. Erste „Cloud-Geschädigte“ klagen bereits ihr Leid, von Lyoness/Lyconet „geradezu bedrängt“ zu werden und auf eine Auszahlung der Gelder zu verzichten.

Die Argumentation von Lyoness/Cashback World es betreffe ja nicht das Cashback-Geschäft ist reine Makulatur, da sich das Unternehmen seit jeher über den Verkauf von Länder-, Businesspaketen oder der jetzigen Cloud finanziert hat. Rein rechnerisch ist dies mit den Umsätzen aus dem Cashback-Bereich und den von Lyoness „gefakten Mitgliederzahlen“ schon nicht möglich.

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