Der aktuelle Ablauf im Fall Lyoness

Verfahren gegen Grazer Rabattfirma teils eingestellt, Prospektfrage und Forderungen aus Zivilurteilen bleiben!

Zum Anfang der Woche heute ein Update zur aktuellen Sachlage in Fall Lyoness. Wie Sie bereits erfahren haben, wurde im Strafverfahren unter Az. 14 St 25/15t vormals 14 St 17/12m mit einer „Bankrotterklärung der österreichischen Justiz“ ein österreichisches Strafverfahren beendet (siehe auch www.bekm.eu/aktuelles vom 22.04.2016).

Dieses Urteil hat keinen Einfluss auf Ihre Forderungen. Lyoness versucht nun allen weis zu machen, dass deren Geschäftsgebaren durch die Einstellung rechtskonform sei. DIES IST FALSCH! Im entscheidenden Zivilrechtsverfahren bleibt es ein „Schneeballsystem“, alle verfügbaren Rechtsmittel wurden ohne Erfolg von Lyoness und bis zur letzten Instanz versucht.

Mit mehr als zwei Dutzend höchstrichterlichen und rechtskräftigen Urteilen ist dies nachhaltig belegt. Wir hatten bisher auch nicht den Weg einer strafrechtlichen Verfolgung gegen Lyoness gewählt, da uns primär die Auszahlung der Gelder an die Lyoness-Geschädigten am Herzen lag.

Nach wie vor ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Verstöße gegen das Kapitalmarktgesetz. Die Behörde hält das Anzahlungssystem für prospektpflichtig, Lyoness forderte auch die Einstellung des Verfahrens. Damit blitzte das Unternehmen beim OLG ab. (as, 19.4.2016)s

Wir haben am 20. April 2016 eine Dienstaufsichtsbeschwerde nach § 37 gegen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft / Beschluss 22 Bs 5/16w vom 12.04.2016 in Strafsachen Lyoness: Az. 14 St 25/15t vormals 14 St 17/12m eingereicht. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien führt diese Beschwerde unter dem Aktenzeichen AZ Jv 3637/16m-17. Die Begründung hierzu ist recht umfangreich und wird in den nächsten Tagen nachgereicht werden (siehe www.bekm.eu/aktuelles vom 22.04.2016). Die Vorwürfe wiegen schwer und erscheinen im ersten Moment rein Postulat, aber alles ergibt bei näheren Hinsehen durchaus einen Sinn.

Zumal in Deutschland „dunkle Gewitterwolken“ gegen Lyoness aufziehen, denn was sich Lyoness in Österreich erlauben konnte, wird in Deutschland so nicht funktionieren.

Das Unternehmen BE Konfliktmanagement „nimmt Geld in die Hand“ – aktuell wieder 18.000 € – und wird Lyoness in Deutschland vor Gericht bringen. Die deutsche Rechtsprechung ist hier eindeutiger wie in Österreich, auch bezweifeln wir, dass in deutschen Staatsanwaltschaften viele „Rapid Wien“-Fans zu finden sind. Wir haben bisher so viel Arbeit in die Sache gesteckt, dass wir nicht eher ruhen, bis alle unsere Kunden ihr Geld wieder zurück erhalten haben.

Wir bleiben dran – und machen uns stark für Sie!

 

 

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