Beschwerde gegen die schlampigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
Wir wollen die gerichtliche Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen wegen Verdachts auf schweren gewerbsmäßigen Betrug und Pyramidenspiel der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im April 2016 nicht hinnehmen und haben die Oberstaatsanwaltschaft eingeschaltet und eine ausführliche Dienstaufsichtsbeschwerde eingebracht. So habe der Staatsanwalt im Juli 2015, nach vier Jahren Ermittlungen, der Oberstaatsanwaltschaft den Entwurf eines Strafantrags geschickt, der wegen „gravierender Formalfehler und elementarer inhaltlicher Mängel“ zurückgestellt habe werden müssen. Der Staatsanwalt die formalen Kriterien nicht eingehalten: Nach dem Inhaltsverzeichnis sei die Überschrift „Begründung“ einzufügen, und der Ermittler hätte sich auf den „für den Anklagetenor relevanten Sachverhalt“ beschränken und seine Begründung „in verständlicher Form illustrativ ergänzen“ müssen, rügt die Oberstaatsanwaltschaft. „Zu den übrigen korrekturbedürftigen Schreib- bzw. Tippfehlern wird auf die farblichen Markierungen im zurückgestellten Entwurf des Strafantrages verwiesen“, so die OStA an die WKStA in einem Schreiben.
Trotz dieses Verbesserungsauftrags, der am 9. Juli 2015 gekommen ist, sei der Staatsanwalt untätig geblieben, kritisieren wir und der Wiener Anwalt Dr. Fromhold. Dies, obwohl die WKStA die Korrekturen schnell einarbeiten hätte können.
Als nach Ablauf von mehr als zwei Monaten noch immer kein verbesserter Strafantrag eingebracht worden sei, habe das Landesgericht für Strafsachen Wien mit Beschluss vom 18. November 2015 das Ermittlungsverfahren gegen Freidl und die Lyoness Europe AG wegen Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Pyramidenspiels eingestellt.
Die Oberstaatsanwaltschaft Wien ist derzeit dabei, sich die Dienstaufsichtsbeschwerde anzusehen. „Die Dienstaufsichtsbeschwerde liegt uns vor, sie ist derzeit in Prüfung“, so der Erste Oberstaatsanwalt Michael Klackl auf APA-Anfrage.
Auch der Anwalt Josef Fromhold erhebt schwere Vorwürfe gegen den zuständigen Staatsanwalt. Dieser habe ziemlich dilettantisch gearbeitet. „Ich habe ihn gefragt, warum er keine Geschädigten einvernommen hat. Da hat er gelacht und gesagt: ‚Ich habe genug Beweise'“, so Fromhold im Gespräch mit der APA. Der Staatsanwalt habe lediglich Entlastungszeugen vonseiten der Beschuldigten einvernommen. Die Unzulänglichkeiten im Ermittlungsverfahren ziehen sich laut Fromhold wie ein roter Faden durch den Strafakt. Beispielsweise sei es dem Ermittler nicht gelungen, 89.000 Euro auf einem Konto von Freidl zu beschlagnahmen – einen Beschluss dazu habe das Oberlandesgericht (OLG) Wien wegen Begründungsmängeln aufgehoben, nach mehrmaligem Hin und Her habe der Ermittler dann auf einen neuerlichen Antrag auf Beschlagnahme verzichtet. Auch das Straflandesgericht wies in seinem Beschluss auf Mängel hin. Die WKStA sei „nicht näher auf den Tatbestand des schweren gewerbsmäßigen Betruges eingegangen“, und da die Beschuldigten keine Gewinnchance vorgetäuscht hätten, „ergibt sich auch keine Strafbarkeit wegen Betruges“, wie das Gericht schreibt.
Wir kritisieren auch, dass der Staatsanwalt keine Beschlagnahmungen vorgenommen hat oder die „dringend gebotene Einsicht in die EDV“ entweder nicht verfügt oder formfehlerhaft begründet habe.
„Naturgemäß konnten bei solcherart geführter Ermittlungstätigkeit keine relevanten Ergebnisse zur weiteren Aufklärung des Tatvorwurfs gewonnen werden, sondern ermöglichten es den Beschuldigten, unbehelligt das System noch zu erweitern und verhalfen somit dem System zu noch mehr (nicht rückzahlbaren) Einnahmen“, heißt es in dem Ergänzungsschreiben zur Dienstaufsichtsbeschwerde, das mit 1. August 2016 datiert ist.
Für uns ist schon immer klar: Die Lyoness-Mitglieder sind getäuscht worden. Ihnen sei versprochen worden, dass sie Gewinne und Karriere machen könnten, wenn sie nur selbst fleißig bei Lyoness-Partnerunternehmen einkaufen… und wir werden uns erst zufrieden geben, wenn alle Geschädigten ihr investiertes Geld wieder zurück bekommen.
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