Kanzlei Dr. Reif ohne Kompetenz als „Verfasser von 61 rechtswidrigen AGB-Klauseln?“
Die Kanzlei Dr. Reif wurde beauftragt die Lyoness-AGB auszuarbeiten und hat dabei einen Negativrekord gebrochen. Dabei hat sich der AGB-Ärger bei Lyoness schon vor Jahren abgezeichnet und selbst die aktuelle „AGB Neufassung 2014“ wurde zwischenzeitlich in der Rechtssache 5 R 212/16g am 18.01.2017 rechtskräftig als „sittenwidrig, intransparent und nichtig“ abgeurteilt.