Ein Schweizer Unternehmer klagt Lyoness und gewinnt
Das Kantonsgericht Zug kommt zu dem Schluss, dass Lyoness ein „Schneeballsystem nach dem Schneeballprinzip“ betreibt.
Das Kantonsgericht Zug kommt zu dem Schluss, dass Lyoness ein „Schneeballsystem nach dem Schneeballprinzip“ betreibt.
Trotz hagelnder Verurteilungen und anderer Nöte versucht Lyoness sich weiterhin mit tadellosem Image darzustellen. Dazu gehörten auch die verschiedensten Zertifizierungen von TÜV Rheinland, Köln und Quality Austria, Wien.
Wie bereits am 01.07.2016 über verschiedenste Medien berichtet wurde, besteht zwischen Lyoness und Mastercard keinerlei Geschäftsbeziehung.
Entweder ist den Machern von Lyoness inzwischen alles egal oder aber die Zielsetzung ist es, nun noch einmal richtig Kasse zu machen, wo es nur geht. Der nachfolgende Beitrag erschien am 26.09.2016 auf Facebook Lyoness International:
Kommerzialrat Andreas Werner war in seiner Funktion als Vorsitzender des Aufsichtrats bei Lyoness u.a. beim Erstlegisten „Rapid Wien“ immer wieder medienwirksam aufgetreten.
Auch in der Schweiz ist mit einer bravourösen Begründung am 20.09.2016 ein Urteil des Kantonsgericht Zug ergangen:
Ein weiteres Urteil – Az. 21 C 311/15m – des Bezirksgericht für Handelssachen Wien vom 08.09.2016 bestätigt nun bereits zwei vorangegangene Urteile und festigt die bisherigen Entscheidungen zu Lyoness als Schneeballsystem. Es darf davon ausgegangen werden, dass Lyoness wieder auf Zeit spielt und mit Berufungen das Verfahren zeitlich in die Länge zu ziehen versucht.
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